Sogar bis in den Ostharz
Ideal für den Ausflug mit der Familie:
Reisen Sie mit dem Niedersachsen-Ticket plus Ostharz und bis zu vier weiteren Personen einen Tag lang mit allen Nahverkehrszügen in Niedersachsen, Bremen und Hamburg in den Ostharz - z.B. nach Wernigerode, Quedlinburg, Aschersleben und Nordhausen. Für 33 € und je 9 € für die Mitfahrer. Pro Ticket können fünf zahlende Fahrgäste gemeinsam unterwegs sein. Das Ticket gilt natürlich auch für Fahrten nach Niedersachsen von den genannten Orten, die in der Karte zum Geltungsbereich genannt sind.
Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Niedersachsen-Tickets sind nicht möglich.
In den Sommerferien schon früher fahren!
Das Niedersachsen-Ticket plus Ostharz gilt in den niedersächsischen Sommerferien vom 21.7. bis 24.8.2022 an jedem Tag bereits vor 9 Uhr. Dann kann die Fahrt auch von Montag bis Freitag früher beginnen! Ab 25.8.2022 sind wieder die sonstigen Bedingungen verbindlich.
Planen Sie jetzt Ihre Reise
Das Niedersachsen-Ticket plus Ostharz gilt nicht in den Fernverkehrszügen (ICE, IC/EC) und wird als Ausnahme nur für Fahrten im IC zwischen Bremen Hbf - Norddeich Mole/Emden Außenhafen anerkannt.
Jetzt Ticket kaufen
Kaufen Sie hier das Niedersachsen-Ticket plus Ostharz für 1, 2, 3, 4 oder 5 Personen. Der erste Fahrgast zahlt 33 € und jeder weitere Mitfahrer 9 € pro Person. Hier sind auch die anderen Niedersachsen-Tickets und Fahrradtageskarten als Online-Ticket erhältlich.
Das Online-Ticket kann nach dem Kauf als Handy-Ticket in die FahrPlaner-App geladen werden. Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Niedersachsen-Tickets sind nicht möglich.
Das Niedersachsen-Ticket plus Ostharz gilt nicht in Fernverkehrszügen (ICE, IC/EC). Als einzige Ausnahme davon wird dieses Ticket nur im IC zwischen Bremen Hbf - Norddeich Mole/Emden Außenhafen anerkannt.
Hier gilt Ihr Niedersachsen-Ticket
Geltungsbereich Niedersachsen-Ticket in allen Nahverkehrszügen in der 2. Klasse
Geltungsbereich Niedersachsen-Ticket plus
Das Niedersachsen-Ticket gilt zusätzlich im Fernverkehr (IC/EC) nur zwischen Bremen Hbf und Norddeich Mole/Emden Außenhafen.
Erste/letzte gültige Haltestation für das Niedersachsen-Ticket
Das Niedersachsen-Ticket gilt in allen Bussen, Straßen- und U-Bahnen, jedoch nicht entlang der Strecken der "plus"-Angebote, in Nordrhein-Westfalen und in Hengelo (NL).
Günstig unterwegs
Reisen macht gemeinsam noch mehr Spaß. Das Niedersachsen-Ticket plus Ostharz ist besonders für Familien und kleine Gruppen geeignet. Der Ticketpreis richtet sich nach der Anzahl der Mitfahrer.
Schutz vor Corona
In den Nahverkehrszügen, in S-, U- und Straßenbahnen und in Bussen gelten die Maskenpflicht und Abstands- und Hygieneregeln.
Ticketpreis
Wie viele Personen fahren mit? Möchten Sie Kinder mitnehmen oder einen Hund?
Hier sind die häufigsten Zusammenstellungen für Reisegruppen für die Preisermittlung zusammengefasst.
Preise im Überblick
Sie sind… | Sie benötigen ein Ticket für… | Sie zahlen… |
---|---|---|
1 Person | 33,00 € | |
2 Personen | 42,00 € | |
3 Personen | 51,00 € | |
4 Personen | 60,00 € | |
5 Personen | 69,00 € |
Kindermitnahme
Mit einem Niedersachsen-Ticket plus Ostharz können zusätzlich zu den maximal fünf zahlenden Fahrgästen noch bis zu drei Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren unentgeltlich mitfahren. Alle Kinder unter 6 Jahren sind ohnehin kostenfrei dabei. Jugendliche ab 15 Jahren reisen als zahlende Fahrgäste für 9 € mit und sind namentlich auf dem Ticket einzutragen.
Hunde* gelten als Person:
Sie sind… | Sie benötigen ein Ticket für… | Sie zahlen… |
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2 Personen | 42,00 € | |
3 Personen | 51,00 € | |
4 Personen | 60,00 € | |
5 Personen | 69,00 € |
* Hunde, die laut Beförderungsbedingungen nicht kostenfrei transportiert werden
können. Bitte beachten Sie die möglichen unterschiedlichen Regelungen für die
Hundemitnahme, die bei den Verbünden gelten.
Alles rund um die Niedersachsen-Tickets
In unserem Flyer finden Sie alle Infos als Übersicht – einfach hier anklicken und herunterladen.
Für das Niedersachsen-Ticket plus Ostharz gelten die Regelungen der Beförderungsbedingungen Niedersachsentarif, Teil III – Beförderungsentgelte und Fahrkarten, Ziffer 5.1 und 5.2 (in der jeweils gültigen Fassung). Mehr dazu hier